1. Allgemeines
1.1. Verkauf und Lieferung unserer Ware erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Sie gehen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers vor, es sei denn der Verkäufer hat vorher ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt. Keinesfalls stellt die bloße Lieferung von Ware ein Anerkenntnis solcher Bedingungen dar, selbst wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder widersprechenden Bedingungen des Käufers liefern.
1.2. Vertragsschlüsse, Vertragsergänzungen aller Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Als schriftliche Bestätigung soll auch eine Bestätigung per E-Mail ausreichen.
1.3. Diese Verkaufsbedingungen sind Grundlage auch für alle künftigen Verkäufe an den Käufer.
1.4. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB) . Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) finden diese Verkaufsbedingungen keine Anwendung.
2. Zusammensetzung der Ware
Wir weisen darauf hin, dass es trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu geringfügen Abweichungen von Zusammensetzung und Mischverhältnissen der bestellten Ware gegenüber unseren Angaben kommen kann. Diese sind vom Käufer hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des für das jeweilige Produkt üblichen Toleranzbereichs bewegen oder sich trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden lassen.
3. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Sollte bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
4. Erfüllung, Lieferung, Gefahrtragung und Versicherung
4.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Verkäufers ist Hamburg.
4.2. Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. -daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es nur dann um Fixtermine, wenn Daten mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden.
4.3. Der Verkäufer versichert bestellte Ware nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Im Übrigen findet eine Versicherung selbstständig durch den Käufer auf dessen Kosten statt.
4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Transport trägt der Käufer.
4.5. Bei Exportgeschäften ist es Sache des Käufers, zu überprüfen, ob die Rechtslage des Bestimmungslandes, in das die Ware geliefert werden soll, einer Einfuhr entgegensteht, (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Embargos bzw. Einfuhrbegrenzungen). Der Käufer verpflichtet sich, solche Hemmnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
4.6. Wenn Incoterm-Klauseln in Angeboten oder Angebotsbestätigungen genannt werden, gelten die INCOTERMS 2010.